Förderung durch die Krankenkassen

 

Im Rahmen der Gesundheitsprävention fördern die Krankenkassen (KK) zahlreiche Gesundheitsprogramme. Diese Kurse werden von der "Zentralen Prüfstelle für Prävention" (ZPP) nach einem genauen Prüfverfahren zugelassen. Dies beinhaltet auch die Nachweispflicht des Anbieters sich entsprechend fortgebildet zu haben (Lizenznachweis).

 

Hinweise für Teilnehmer/innen an zertifizierten Kursen:

  • Es werden nur Kurse gefördert, die von der ZPP geprüft und zugelassen wurden. Ob Dein gewünschter Kurs gefördert wird, erfährst Du bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse (KK) oder deinem Anbieter.
  • Je nach Präventionsprinzip (z.B. Entspannung/Stressbewältigung oder Bewegung, usw.) besteht ein Kurs aus 6-10 Einheiten (1-2x/Woche) a´ 60-90 min (Yoga, Rückenschule).
  • Der/die Teinehmer/in muss an 80% des Kurses teilgenommen haben, um eine Förderung zu erhalten. Zu Corona Zeiten hat man dafür bis Ende 2021 Zeit.
  • In den Kursen wird sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen vermittelt und sie beinhalten auch ein Skript zum späteren Nachschlagen.
  • Es wird kein Rezept oder Bescheinigung vom Arzt oder der KK benötigt, um an einem Kurs teilnehmen zu können. Einfach vorbeikommen und mitmachen.
  • Jede/r erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, welche er/sie bei der KK einreicht. Anschliessend erstattet die Krankenkasse i.d.R.        ca. 75 - 120 Euro, je nach KK. Privat/ Beihilfe Versicherte sollten vorher bei der KK anfragen, ob es eine Förderung gibt.
  • Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du körperlich oder geistig in der Lage bist an einem Kurs teilzunehmen, halte bitte Rücksprach mit dem Anbieter oder Deinem Hausarzt.
  • Es werden, je nach KK, 1 oder 2 Kurse pro Jahr gefördert.

Teilnehmen musst aber DU !!!

 

Los geht´s